Autorechtsschutz
Der Autorechtschutz ist eine wichtige, wenn nicht sogar die wichtigste, Rechtsschutzversicherung! Zumeist wird von einer Verkehrsrechtsschutzversicherung gesprochen, da sie über den direkten Autorechtschutz hinaus Versicherungsleistungen umfasst. Bei Sachschäden oder gar ernsthaften Personenschäden kann es im ungünstigen Fällen zu Anwalts- und Gerichtskosten von einigen tausend Euro kommen.
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Der Verkehrsrechtsschutz greift bei folgenden Situationen:
- Wenn es in eigenen oder fremden Kraftfahrzeugen zu Unfällen kommt.
- Bei Unfällen als Fahrgast, Fußgänger oder Radfahrer.
- Beim Kauf des Kraftfahrzeuges oder dessen Reparatur
- Bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt bezüglich der KFZ-Steuer.
- Bei Streitigkeiten mit Verkehrsbehörden oder der KFZ-Versicherung
Beim Fahrerrechtschutz gilt die Versicherungsleistung dabei für den Hauptversicherten. Bei der umfassenderen Variante der Fahrzeugvariante sind im Gegensatz zum Hauptversicherten auch die anderen berechtigten Fahrer des Fahrzeuges als solche versichert. Beim Familien Verkehrsschutz schliesslich sind auch der Ehepartner, sowie minderjährige Kinder bzw. volljährige Kinder in der Ausbildung versichert – auch als Fahrer, Insasse, Fussgänger und Fahrradfahrer. Zudem erhält jeder andere berechtigte Fahrer von allen auf die versicherten Personen zugelassenen Fahrzeugen einen Autorechtschutz als Fahrer oder Insasse.
Wir empfehlen einen kombinierten Privat- und Verkehrsrechtsschutz abzuschliessen. Sie können sich aber durch entsprechende Angaben im Vergleichsrechner auch auf einen Verkehrsrechtsschutz beschränken. Für Privatpersonen wird der Verkehrsrechtsschutz übrigens meist nur als Familienversicherung angeboten. Hier können Sie kostenlos und direkt online die besten Rechtsschutz-Tarife vergleichen und auf Wunsch direkt online abschliessen.