Berufsrechtsschutz
Einen Berufsrechtsschutz lässt sich sowohl für Personen vereinbaren, welche eine "nichtselbständige Tätigkeit ausüben" (Angestellte), als auch für Selbständige Personen und Firmen.
Hinweis: Der Berufsrechtschutz für Angestellte wird immer als kombinierter Privat- und Berufsrechtschutz angeboten. Eine reine Absicherung des Berufsrechtschutzes ist nur für Firmen und Selbständige möglich.
Ein wesentlicher Teil des enthaltenen Berufsrechtsschutzes ist der Arbeitsrechtsschutz, welcher Sie in den folgenden Bereichen absichert:
- Streitigkeiten über das Arbeitsentgeld, Urlaubsansprüche und Urlaubsgeld
- Fragen des Arbeitsschutzes und des Schadenersatzes
- Auseinandersetzungen bezüglich der Altersversorgung
- Ärger bei der Zeugniserteilung
- Zudem werden in einigen Fällen die Kosten für Streitigkeiten mit Kollegen übernommen
Auch rechtliche Interessen aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis sind abgesichert, beispielsweise:
- Auseinandersetzungen bezüglich der Einstufung in eine bestimmte Besoldungsgruppe
- Beförderungen oder Versetzungen
- Beihilfen im Krankheitsfall
Die genauen Leistungen können zwischen den verschiedenen Versicherungen variieren. Prüfen Sie diese am besten noch einmal genau sobald sie einen passenden Tarif gefunden haben.
Mit unserem Rechtsschutz Rechner erhalten Sie direkt online eine Übersicht - entsprechend des von Ihnen gewünschten Leistungsumfangs. Vollkommen kostenlos und anonym.
Auch an vielen anderen Stellen im Internet haben Sie die Möglichkeit einen Rechtschutz-Vergleich durchzuführen.
Etwas aufwendiger, aber auch möglich: Wenden Sie sich direkt an die einzelnen Anbieter und fordern sie dort jeweils ein Angebot an.
Tipp: Häufig lassen sich bei einer Rechtsschutzversicherung zusätzliche Rechtsschutzbereiche wie z.B. ein Verkehrsrechtschutz im Paket günstiger abschliessen.
In der Privat- und Berufsrechtschutzversicherung sind neben dem Hauptversicherten auch Ehepartner und minderjährige Kinder versichert.
Lebenspartner sind mitversichert sofern sie namentlich im Versicherungsschein genannt sind. Volljährige Kinder bis 25 Jahre sind mitversichert, sofern sie nicht beruflich tätig sind.
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