Berufsrechtsschutz

Der private Berufsrechtschutz gilt für versicherte Personen die eine nichtselbständige Arbeit ausüben.

Hinweis: Der private Berufsrechtschutz wird immer als kombinierter Privat- und Berufsrechtschutz angeboten. Eine reine Absicherung des Berufrechtschutzes ist nicht möglich.

Die genauen Leistungen können zwischen den verschiedenen Rechtschutzanbietern variieren. Prüfen Sie diese am besten noch einmal sobald sie einen passenden Tarif gefunden haben. Um Angebote zu erhalten nutzen Sie am besten einen im Internet verfügbaren Rechtschutz-Vergleich. Bei unserem Rechtsschutz Rechner erhalten Sie direkt online eine Übersicht entsprechend des von Ihnen gewünschten Leistungsumfangs. Kostenlos und anonym.
Etwas aufwendiger aber auch möglich: Wenden Sie sich direkt an die einzelnen Anbieter und fordern sie dort jeweils ein Angebote an.

Tipp: Häufig lassen sich zusätzliche Versicherungen wie z.B. ein Verkehrsrechtschutz im Paket günstiger abschliessen.

In der Privat- und Berufsrechtschutzversicherung sind neben dem Hauptversicherten auch Ehepartner und minderjährige Kinder versichert. Lebenspartner sind mitversichert sofern sie namentlich im Versicherungsschein genannt sind. Volljährige Kinder bis 25 Jahre sind mitversichert, sofern sie nicht beruflich tätig sind.