Berufsrechtsschutz
Der private Berufsrechtschutz gilt für versicherte Personen die eine nichtselbständige Arbeit ausüben.
Hinweis: Der private Berufsrechtschutz wird immer als kombinierter Privat- und Berufsrechtschutz angeboten. Eine reine Absicherung des Berufrechtschutzes ist nicht möglich.
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Ein wesentlicher Teil des enthaltenen Berufsrechtschutzes ist der Arbeitsrechtsschutz, welcher Sie in den folgenden Bereichen absichert:
- Streitigkeiten über das Arbeitsentgeld, Urlaubsansprüche und Urlaubsgeld
- Fragen des Arbeitsschutzes und des Schadenersatzes
- Auseinandersetzungen bezüglich der Altersversorgung
- Ärger bei der Zeugniserteilung
- Zudem werden in einigen Fällen die Kosten für Streitigkeiten mit Kollegen übernommen
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Auch rechtlichen Interessen aus einem öffentlich- rechtlichen Dienstverhältnis sind abgesichert, beispielsweise:
- Auseinandersetzungen bezüglich der Einstufung in eine bestimmte Besoldungsgruppe
- Beförderungen oder Versetzungen
- Beihilfen im Krankheitsfall.
Die genauen Leistungen können zwischen den verschiedenen Rechtschutzanbietern variieren. Prüfen Sie diese am besten noch einmal sobald sie einen passenden Tarif gefunden haben.
Um Angebote zu erhalten nutzen Sie am besten einen im Internet verfügbaren Rechtschutz-Vergleich.
Bei unserem Rechtsschutz Rechner erhalten Sie direkt online eine Übersicht entsprechend des von Ihnen gewünschten Leistungsumfangs. Kostenlos und anonym.
Etwas aufwendiger aber auch möglich: Wenden Sie sich direkt an die einzelnen Anbieter und fordern sie dort jeweils ein Angebote an.
Tipp: Häufig lassen sich zusätzliche Versicherungen wie z.B. ein Verkehrsrechtschutz im Paket günstiger abschliessen.
In der Privat- und Berufsrechtschutzversicherung sind neben dem Hauptversicherten auch Ehepartner und minderjährige Kinder versichert.
Lebenspartner sind mitversichert sofern sie namentlich im Versicherungsschein genannt sind. Volljährige Kinder bis 25 Jahre sind mitversichert, sofern sie nicht beruflich tätig sind.