Deckungszusage Rechtsschutzversicherung
Grundsätzlich ist eine Deckungszusage die Zusage des Versicherers, dass vor dem entgültigen Abschluss und der Zahlung der ersten Prämie ein Versicherungsschutz geboten wird.
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Nachfolgend finden Sie eine unverbindliche Übersicht von Leistungsarten bei denen die meisten Rechtsschutzversicherungen eine Wartezeit von 3 Monaten ab Vertragsbeginn festlegen. Hier wird der Versicherungsschutz erst wirksam sobald die Wartezeit abgelaufen ist:
- Verwaltungs-Rechtsschutz bei Verkehrssachen
- Rechtsschutz in Arbeitssachen
- Rechtschutz bei Wohnungs- oder Grundstücksangelegenheiten
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Rechtsschutz bei Sozialgerichtsangelegenheiten
Hinweis: Verständlicher Weise besteht kein Schutz für bereits vor Abschluss der Versicherung eingetretene Schadensfälle! In diesem Fall bleibt Ihnen nichts anders übrig als sich direkt an einen kompetenten Anwalt zu wenden. Am besten einen Fachanwalt. Geben sie Ihrer Rechtsschutzversicherung falsche Informationen oder enthalten Ihr wichtige Auskünfte vor um sie damit zu einer Deckungszusage zu veranlassen, machen sie sich strafbar.