Kfz Rechtsschutzversicherung

Beim Fahrerrechtschutz wird nicht ein bestimmtes Kraftfahrzeug versichert, sondern eine Person. Diese ist in jedem beliebigen Fahrzeug als berechtigter Fahrer und auch als Beifahrer versichert. Darüber hinaus als sonstiger Teilnehmer des Strassenverkehrs z.B. als Fußgänger oder Radfahrer.

Beim Fahrzeugrechtschutz erhält der eigentliche Versicherungsnehmer den gleichen Rechtschutz wie beim oben dargestellten Fahrerrechtschutz! Er ist also auch hier in den genannten Bereich über das versicherte Fahrzeug hinaus geschützt. Zusätzlich sind hier alle anderen Personen als Fahrer und Beifahrer des Fahrzeuges versichert.

Den umfassendste Variante der Kfz-Rechtschutzversicherung ist der Familien Verkehrsschutz. Der Rechtschutz gilt hier für den Versicherten und seine gesamte Familie und alle auf diese zugelassenen Fahrzeuge. Vom Mietwagen den ein Familienmitglied ausleiht bis zum Motorrad eines Bekannten. Geschützt sind natürlich auch alle aus der Familie als sonstige Teilnehmer des Strassenverkehrs – ob mit dem Fahrrad, Buss oder zu Fuss. In allen auf die Familienmitglieder zugelassenen Fahrzeugen, sind darüber hinaus auch alle weiteren berechtigten Fahrer rechtsschutzversichert.

Maßgeblich sind natürlich die genauen Bedingungen des konkreten Versicherers. Sie kostenlos und unverbindlich ohne Angabe Ihrer Person unseren Vergleichrechner nutzen um sich einen Überblick über die verschiedenen Tarife zu verschaffen.