Rechtsschutz Versicherung
Eine private Rechtsschutzversicherung bezieht sich auf den privaten Lebensbereich in Abgrenzung zum beruflichen Lebensbereich des Versicherten. Unterschieden wird nach einem Privatrechtsschutz für Selbständige und nicht Selbständige.
Ein Privatrechtsschutz umfasst üblicher Weise die folgenden Bereiche:
- Schadenersatzrechtsschutz
- Arbeitsrechtsschutz und Sozialgerichtsrechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Disziplinar- und Standesrechtsschutz
- Straf- und Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz
- Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht
- Steuerrechtsschutz vor Gerichten
Im Verkehrsbereich gilt zudem ein Schutz als Fußgänger, Fahrer nicht motorisierter Fahrzeuge oder Insasse von fremden Fahrzeugen.
Hinweis: Für nicht Selbständige wird ein Privat-Rechtsschutz nur in Kombination mit einem Berufsrechtsschutz angeboten. Aber auch für Selbständige ist um Abgrenzungsprobleme zu vermeiden ein kombinierter Rechtsschutz zu empfehlen!
Versichert sind neben dem Hauptversicherungsnehmer auch der Ehepartner bzw. (namentlich festgelegte) Lebenspartner, minderjährige Kinder, unverheiratete Kinder bis 25 Jahre ohne Beschäftigungsverhältnis und im Ruhestand befindliche Elternteile sofern Sie beim Versicherungsnehmer wohnen.