Rechtsschutzversicherung: Informieren, Vergleichen und Abschliessen
Eine Rechtsschutzversicherung kann die mitunter enormen Kosten eines Rechtsstreits kalkulierbar machen. Erstattet werden die Kosten für den eigenen und sofern notwendig die des gegnerischen Anwalts, sowie Gerichtskosten, Gutachterkosten und weitere Leistungen wie z.B. Entschädigungen von Zeugen. Bei der Auswahl Ihres Tarifs können Sie die Lebensbereiche wählen, auf die sicher der Versicherungsschutz erstrecken soll.
Formen: Die unterschiedlichen Rechtsschutzformen („versicherbare Lebensbereiche“)
-
Die wesentlichen Schutzbereiche sind:
- der Rechtsschutz im beruflichen Bereich
- der Rechtsschutz im privaten Bereich
- der Rechtsschutz im Verkehrsbereich
- der Rechtschutz für Grundstückseigentümer und Mieter bzw. Vermieter
Für Angestellte wird häufig nur ein kombinierter Privat- und Berufsrechtsschutz angeboten. Doch auch wenn es möglich ist, den beruflichen Bereich auszuschließen, sollten Sie darauf verzichten. Die Beitragshöhe ist nur geringfügig niedriger und gerade im beruflichen Bereich kann es zu besonders hohen Streitwerten kommen. Bewegen Sie sich viel im Straßenverkehr ist eine Kombination zu empfehlen, in welcher auch der Verkehrsbereich mitversichert ist.
Der Versicherungsschutz greift innerhalb der vier genannten Lebensbereiche nur für die in den Bedingungen aufgeührten Rechtsbereiche. Die genauen Rechtsbereiche lassen sich den Versicherungsbedingungen des einzelnen Tarifs entnehmen. Eine Übersicht der typischer Weise versicherten Rechtsbereiche erhalten Sie im nächsten Abschnitt.
Die versicherten Rechtsbereiche ("Leistungsarten")
- Streitigkeiten aus dem Schadensersatzrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht und Disziplinar-, Ordnungswidrigkeiten-, sowie Strafrecht.
- Sofern der jeweils der entsprechende Lebensbereich ausgewählt wurde Mietrechtsfragen und Verkehrssachen.
- In einigen Bereichen besteht nur ein Beratungsrechtsschutz wie z.B. bei Fällen aus dem Ehe-, Partnerschafts- bzw. Erbrecht.
Welche der genannten Rechtsbereiche tatsächlich eingeschlossen sind, ist davon abhängig welche Lebensbereiche (z.B. Berufsrechtsschutz) abgeschlossen wurden und von den Vertragsbedingungen des Anbieters. Die Rechtsschutz-Anbieter sind zwar prinzipiell frei in Ihrer Leistungsgestaltung, halten sich aber im Wesentlichen an die vom "Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e. V." veröffentlichten Rechtsschutzversicherung Musterbedingungen.
Vertragliche Ausschlüsse und Ablehnung des Rechtsschutzes durch den Anbieter
Während bei einigen Tarifen die maximale Versicherungssumme für jeden einzelnen Rechtsschutzfall begrenzt ist, besteht bei anderen Tarifen keine allgemeine Höchstgrenze. Fälle die inhaltlich und zeitlich in einem direkten Zusammenhang stehen, gelten als eine Streitigkeit.
Auch wenn die Höchstgrenzen in aller Regel ausreichen sollten, ist ein unbegrenzter Schutz eine Überlegung wert, da meist nur eine geringfügig höhere Prämie zu leisten ist.
Wartezeiten, Beschränkungen und Ausschlüsse
- Vor dem Versicherungsabschluss eingetretene oder bereits vorhersehbare Streitigkeiten, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
- Eine etwa 3-monatige Wartefrist (nach Beginn Versicherungsbeginn) für eine Reihe der eben genannten Rechtsschutzarten soll sicherstellen, dass der Kunde eine Rechtsschutzversicherung nicht nur abschließt, um sich gegen einen konkreten Leistungsfall abzusichern.
- Vom Rechtsschutz ausgenommen sind weiterhin alle Streitigkeiten mit der eigenen Rechtsschutzversicherung, sowie der eventuell Mitversicherten untereinander.
Ablehnung der Deckungszusage durch den Anbieter
Sollte die Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage für eine Auseinandersetzung verweigern, dann kann der Versicherte diese Entscheidung in einem Schiedsgutachterverfahren überprüfen lassen. Das kann der Fall sein, wenn aus Sicht der Versicherung keine ausreichende Chance besteht das Verfahren zu gewinnen oder die Kosten im Vergleich zum angestrebten Ziel unverhältnismäßig hoch sind.
Kommt der unabhängige Gutachter zu dem Ergebnis, dass der Rechtsschutz geleistet werden muss, hat die Versicherung die Kosten für das Schiedsverfahren und den eigentlichen Rechtsschutzfall zu übernehmen. Bei guten Anbietern trägt immer die Rechtsschutzversicherung die Kosten des Gutachters - egal ob zu Gunsten der Versicherung oder des Versicherungsnehmers entschieden wird.
Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung oder mit?
Es kann ein Selbstbehalt vereinbart werden, der bei jedem einzelnen Versicherungsfall selber gezahlt werden muss. Der Vorteil liegt darin, dass sich auf diese Weise die monatliche Prämienzahlung senken lässt - und wenn es richtig teuer wird, besteht trotzdem ausreichender Schutz.
Eine immer häufiger von den Versicherern angebotene Variante der Selbstbeteiligung, ist die im Zeitverlauf abnehmende Zuzahlung. Nach einem gewissen schadensfreien Zeitraum sinkt die Selbstbeteiligung bis auf 0 Euro.
Wer ist versichert? Wo gilt der Versicherungsschutz?
Der versicherte Personenkreis umfasst, sofern nicht ein Vertrag für eine einzelne Person vereinbart wurde, automatisch den Hauptversicherten und dessen Ehepartner (eingetragenen Lebenspartner) und noch nicht volljährige Kinder. Nicht verheiratete Partner müssen namentlich im Versicherungsschein vermerkt werden. Volljährige Kinder sind i. d. R. bis zum 25. Lebensjahr versichert solange Sie kein eigenes Einkommen haben und nicht verheiratet sind. Üben Sie (ggf. teilweise) eine selbständige Tätigkeit aus, dann müssen Sie auf die Rechtsschutzvarianten für Selbständige zurückgreifen. Andernfalls sind Ihre entsprechenden selbständigen Tätigkeiten und deren Folgen nicht vom Versicherungsschutz erfasst.
Der genaue räumliche Geltungsbereich sollte den Vertragsbedingungen entnommen werden. Während innerhalb des europäischen Auslands meist ein uneingeschränkter Schutz gilt, wird im sonstigen Ausland, bei manchen Anbietern, die Versicherungssumme begrenzt, oder der berufliche Bereich vollständig ausgeschlossen.
Jetzt zum Rechtsschutzversicherung Vergleich – Online vergleichen und abschliessen!
Weitere Vergleichsrechner finden Sie z.B. auch auf den folgenden Seiten:
- Rechtsschutzversicherungen Rechner und weitere Vergleiche bei im-vergleich.org.
- Ratgeber und online Rechner bei versicherungenratgeber.com.
- Tarifrechner und kostenlose Beratung anfordern bei Versicherungsfux24.de.